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Hauptstrasse 16
CH-8280 Kreuzlingen

Allgemeine Geschätsbedingungen

– der FEINGRAFIK GmbH –

 

1 Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der FEINGRAFIK GmbH nachfolgend FEINGRAFIK genannt, und ihren Auftraggebern. Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

 

 

2 Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

FEINGRAFIK verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.

 

 

3 Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt FEINGRAFIK bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, mit rechtzeitigen, klaren Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden, wird durch FEINGRAFIK in Rechnung gestellt.

 

 

4 Leistungen Dritter

FEINGRAFIK kann zur Vertragserfüllung die Leistung Dritter beiziehen. Fremdarbeiten werden dem Kunden entweder durch FEINGRAFIK in Rechnung gestellt, oder die Rechnungsstellung erfolgt über den Dritten direkt an die Adresse des Kunden. Für vom Kunden direkt erteilte Aufträge an Dritte übernimmt FEINGRAFIK keine Haftung.

 

 

5 Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit von FEINGRAFIK geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von FEINGRAFIK. Das alleinige Urheberrecht liegt bei FEINGRAFIK. Ohne Einverständnis von FEINGRAFIK ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.

 

 

6 Nutzungsrechte

FEINGRAFIK räumt dem Auftragsgeber eine uneingeschränkte und unbefristete Publikation der Daten und Bilder zu. Bei Veröffentlichung in öffentlichen Medien (Tageszeitungen, Zeitschriften, Magazinen, TV etc.) muss der Arbeitnehmer wie folgt als Bildautor genannt werden – Kreation: FEINGRAFIK GmbH, Kreuzlingen. FEINGRAFIK behält sich vor, alle erstellten Daten und Bilder für eigenen Werbezwecke zu verwenden, ohne den Auftraggeber vorher zu informieren. Daten und Bilder, welche für Wettbewerbe erstellt worden sind, werden nicht
vor Veröffentlichung bzw. Bekanntmachung der Entscheide publiziert.

 

 

7 Gewährleistung

Bei durch den Kunden angelieferten Daten und Dokumenten, welche FEINGRAFIK zur Weiterbearbeitung dienen, geht FEINGRAFIK davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

 

8 Daten und Unterlagen

FEINGRAFIK bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. FEINGRAFIK übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte oder unvollständige Daten. Für allfällige Datenverluste wird jede Haftung abgelehnt.

 

 

9 Offerten

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

 

 

11 Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem Gut zum Druck unterzeichnet zu retournieren. Das Gut zum Druck kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt, nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt FEINGRAFIK keine Haftung.

 

 

12 Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt und zusätzlich verrechnet.

 

 

13 Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind FEINGRAFIK 10 Belege zu überlassen. FEINGRAFIK steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

 

14 Zahlungsbedingungen und Mehrwertsteuer

Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Die Arbeitsleistung wird in ganzen, halben und viertel Stunden verrechnet. Die Mahnspesen betragen pauschal Fr. 30.–. Zusätzlich werden 10% Verzugszinsen (Rechnungstotal) ab Fälligkeitsdatum eingefordert.

 

 

15 Akontozahlungen

Bei umfangreicheren Projekten ist bei Projektunterzeichnung ist ein Drittel des Gesamtvolumens zur Zahlung fällig.

 

 

16 Auftragsreduzierung oder –Annullierung

Eine Vorzeitige Beendigung eines Auftrags muss schriftlich erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat FEINGRAFIK einen Anspruch auf 50% der Entschädigung für die in der Offerte vereinbarten Leistungen. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht hat FEINGRAFIK Anspruch auf den vollen abgemachten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

17 Haftung

Die von FEINGRAFIK gelieferten Arbeiten sind sofort bei Erhalt durch den Kunden zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert. Bei begründeter Beanstandung erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung durch die Agentur. Die Haftung seitens FEINGRAFIK beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

 

 

18 Recht und Gerichtstand

Sämtliche Geschäftsbeziehungen mit FEINGRAFIK unterstehen dem Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Kreuzlingen, Schweiz.

Kreuzlingen, im November 2016

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